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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SNüFFEN PFOTOGRAFIE Philipp Hinze
Stand November 2019

 


Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von SNüFFEN PFOTOGRAFIE Philipp Hinze (nachfolgend
„Fotograf“ genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen im Rahmen der
Tierfotografie. Ebenfalls gelten sie auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers,
sofern keine abweichenden oder gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen
gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.


2. “Fotos” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in
welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitale Dateien,
Fachabzüge usw.)


Terminvereinbarung
Die Buchung eines Fotoshootings ist verbindlich. Durch eine mündliche oder schriftliche
Terminvereinbarung (auch als eindeutige Bestätigung via E-Mail/ Messenger/ WhatsApp/ SMS
etc.) des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande. Der Auftrag kommt spätestens durch
die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande. Änderungen des Auftrags
bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.


Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Umsetzung der Fotos wird ein Honorar in Form eines Paketpreises oder einer
festgelegten Pauschale ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Nebenkosten wie Reisekosten, Studiomieten etc. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom
Auftraggeber zu tragen. Auf Kundenwunsch extra angefertigte Produkte, wie zum Beispiel
Papierdrucke, Leinwände, Fotobücher, weitere Bilder etc. werden dem
Auftraggeber in Rechnung gestellt.


2. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während
der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die
vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten
hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw.
in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.


3. Die Zahlung erfolgt nach Zustellung der Rechnung, via Banküberweisung oder Paypal.
Alternativ ist die Barzahlung am Tag des Shootings möglich. Nachbestellungen und Leistungen,
die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.


4. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Fotos Eigentum und in den
Händen des Fotografen.


Urheberrecht
1. Das Urheberrecht der Fotos liegt immer beim Fotografen.


2. Die vom Fotografen hergestellten Fotos sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten
Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich
vereinbart wurde.


3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine
Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.


4. Der Übergang der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars
an den Fotografen.


5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht
die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.


6. Bei der Verwendung der Fotos in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist
der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf
Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.


7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete
Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.


Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und
ist sich bewusst, dass seine Fotos in ähnlichem Stil bearbeitet werden.


2. Die nachträgliche Bearbeitung von Fotos des Fotografen und ihre Vervielfältigung und
Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung,
sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte
Vereinbarung getroffen.


Lieferzeiten und Reklamation
1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten
kann es zu Verzögerungen kommen. Betriebsbedingte Verzögerungen, sowie Verzögerungen
durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen
Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.


2. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin
bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.


3. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen, wenn nicht anders
schriftlich vereinbart. Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren
in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.


4. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem
Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen
Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltendgemacht werden. Eine Anerkennung
ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern
ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.


5. Sollten digital erworbene Fotos in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt
werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.


Haftung
1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an oder Verlust
von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Zahlung bzw.
Rechnungssumme.


2. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung
erfolgt demnach ohne Gewähr.


3. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und
Gefahr des Auftraggebers.


Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Nach Vorsortierung der Fotos stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine geschützte
Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden
Fotos zur Bearbeitung auswählen kann.


2. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Fotos durch den Fotografen vollständig
bearbeitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die
Fotos an den Auftraggeber zu senden.


3. Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann
den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, so muss er dies 24 Stunden vor dem vereinbarten
Termin mitteilen. Anderenfalls bleibt die Pflicht zur Zahlung des Honorars zu 100% bestehen.


4. Kommt der Auftrag aus anderen Gründen nicht zustande, die von dem Fotografen nicht zu
vertreten sind oder erfolgt eine Absage nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin, so hat
der Fotograf das Recht ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% des vereinbarten Honorars
einzubehalten.
Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des Einganges und der Grund der schriftlichen
Stornierungserklärung gegenüber dem Fotografen.


5. Ebenfalls hat der Fotograf das Recht, aus wichtigen vertretbaren Gründen (Erkrankung,
höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Termin abzusagen oder, wenn
möglich, zu verschieben. Der Auftraggeber wird darüber telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp
oder Messenger informiert. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch
(z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.


6. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte
Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus
resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.


Bildnis- und Persönlichkeitsrecht
1. Personen, die auf dem Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf
Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung
beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben
werden. Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl.
auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden.


2. Ist der Auftraggeber auf den Aufnahmen dargestellt, so verpflichtet sich der Fotograf die

Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren, wenn nicht anders zuvor schriftlich
vereinbart. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Auftragnehmers
bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung
des Auftraggebers.


Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen,
personenbezogenen Daten gespeichert werden und zu Werbezwecken des Fotografen an Dritte
(Druckerei, Homepage, Online Voransicht, Soziale Medien etc.) weitergegeben werden dürfen.
Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen
Informationen vertraulich zu behandeln.


Gutscheine
Eine Barauszahlung eines Gutscheins nicht möglich. Die Gültigkeit eines Gutscheins ist
unbegrenzt.


Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungenweiterhin wirksam.
Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Hier kannst du dir die AGB downloaden

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